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Gründen im Nebenerwerb

  • von Rainer Trautz
  • 14 Apr., 2019

Ist eine Gründung im Nebenerwerb möglich und sinnvoll?

Ist es sinnvoll, meine Geschäftsidee vorerst nebenberuflich voranzutreiben? Und was muss ich dabei beachten?

Schauen wir uns dazu erst einmal die Statistik an (KfW-Gründungsmonitor 2018):

Die Zahl der Nebenerwerbsgründer ist ungebrochen hoch, das zeigen deutlich folgende Zahlen:

(in tausend)                                            2012            2013               2014               2015            2016          2017

Gründer gesamt                                      777              868                 915                 763                672            557

davon im Nebenerwerb                      460               562                 522                 479                424            323

Wir sehen, über 50 % der Gründer beginnen ihr Unternehmen nebenbei. Die Zahl der Gründungen sinkt aktuell. Vor allem die Notgründer sind deutlich weniger geworden.

Auch die Zahl der 'Chancengründer' ist leicht gesunken, während die Zahl der innovativen Gründungen leicht gestiegen ist. Mit 144.000 Gründungen sind die 'digitalen Gründer' inzwischen eine bedeutsame Größe.

Die Antwort auf die erste Frage scheint also "ja" zu sein. Und tatsächlich überwiegen wohl die Vorteile. Aber dazu später.

Was ist, wenn ich Vollzeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt oder derzeit auf der Suche nach einem Vollzeitjob bin? Darf ich dann überhaupt noch nebenberuflich eine Selbstständigkeit beginnen?

Die Antwort lautet auch hier "ja", allerdings mit einem kleinen "solange...".

Von einen Nebenerwerb sprechen wir, wenn der Zeitaufwand dafür kleiner ist als in der Hauptbeschäftigung. Hier gibt es zwei kleine Grenzen zu beachten:

  1. das Arbeitszeitgesetz beschränkt die maximale Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten auf 8 Stunden täglich bei 6 Tagen in der Woche. Bei einem 40-Stunden-Job dürfte ich also noch 8 Stunden pro Woche nebenberuflich tätig sein.

  2. das SGB III bestimmt, dass ein Vollzeitarbeitssuchender noch bis unter 15 Stunden pro Woche nebenberuflich tätig sein darf.

Dabei stellt sich natürlich die Frage, inwieweit die Arbeitszeit eines Selbstständigen überhaupt messbar ist.

Die Frage, ob ich meinen Hauptarbeitgeber über die Aufname einer selbstständigen Nebentätigkeit informieren oder gar seine Erlaubnis einholen muss, kann nur individuell beantwortet werden:

Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass Nebentätigkeiten der Information oder Erlaubnis des Arbeitgebers bedürfen, so geht es nicht ohne. Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, dann muss der Hauptarbeitgeber nicht informiert werden, solange durch die Nebentätigkeit die Erholung des Arbeitnehmers nicht gefährdet ist.

Natürlich muss auch die Treuepflicht beachtet werden. Danach verbietet sich jede Nebentätigkeit, die im Wettbewerb zum Hauptjob steht.

Alle anderen Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit entsprechen denen einer Vollzeitgründung. So ist zu klären, ob Gründer freiberuflich oder im Rahmen einer Gewerbeerlaubnis ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen.

In der Gewerbeordnung gibt es kein 'Nebengewerbe'. Da manche Arbeitsagenturen einen Nachweis verlangen, dass die Selbstständigkeit im Nebenberuf ausgeübt wird, haben einige Gewerbeämter inzwischen in ihrer Erlaubnis einen Hinweis auf eine 'nebengewerbliche' Tätigkeit eingearbeitet. Damit kann dann auch der Vollzeitarbeitssuchende seiner Nebentätigkeit mit einem Gewerbeschein nachgehen.

Zu den Vor- und Nachteilen der nebenberuflichen Selbstständigkeit:

Vorteile Nachteile

- das Risiko des Scheiterns ist vermindert

- Praxis-Knowhow kann aufgebaut werden

- die Geschäftsidee kann getestet werden

- die Kundensuche entspannt sich

- Referenzen können erarbeitet werden

- ein finanzielles Polster kann aufgebaut werden

- diszipliniertes Arbeiten ist notwendig (Zeit)

- der Gründer hat deutlich weniger Freizeit

- die Motivation im Nebenjob könnte fallen

- die Gesundheit wird deutlich beansprucht

- "Sicherheitsnetz" kann "Vollgas" verhindern

 

 Jedem, der nun beginnt, seine Geschäftsidee nebenberuflich zu testen, muss wissen, dass auch für nebenberufliche Gründer das Thema "Scheinselbstständigkeit" oder "arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit" wichtig zu beachten ist. Hierzu informieren Kammern oder Gründungsberater.

Wer seine Nebentätigkeit aus seiner Wohnung heraus beginnen kann und möchte, der sollte beachten, dass das rechtlich schwierig sein kann. In einem Mehrfamilienhaus könnte der Besuch von Kunden und Lieferanten Unruhe ins Haus bringen und so den Vermieter verärgern. Der hat auf alle Fälle ein Mitspracherecht und sollte daher im Vorfeld befragt werden.

Nicht jedes Gewerbe eignet sich für eine Nebentätigkeit: Der stationäre Händler muss sicher feste Öffnungszeiten beachten und auch der Gastronom wird nicht neben einem Vollzeitjob noch seiner Nebentätigkeit nachgehen können.

Dagegen eignen sich recht gut:

Fotograf, Webdesign, Werbung Texter, Schriftsteller (ebook)
IT-Beratung, PC-Training Computer-Service, Software-Entwicklung
Digitale Dienstleistung, Archivierung Dolmetscher, Übersetzungen
Energieberatung Hausmeisterdienst, Gartenarbeit
Catering Änderungsschneiderei
Tanzschule ebay/Amazon-Handel (eingeschränkt)
laufende Buchhaltungsarbeiten Sicherheitsdienst
Handelsvertreter (Versicherung, Bausparkasse) Marketingberatung, Personalberatung
Unternehmensberatung ...


Achtung: mögliche Einschränkungen (z.B. Handwerksrolle) beachten.

 

von Rainer Trautz 27 Apr., 2019

Die Idee ist gefunden. Sie

  • kann meinen künftigen Kunden einen möglichst hochwertigen Nutzen bieten,
  • wird nur von wenigen Mitbewerbern angeboten und
  • bietet einen hohen Spannungsbogen zwischen Angebot und Nachfrage.

Wichtig wäre, dass in meiner Idee etwas steckt, das neu  ist und von den Mitbewerbern so noch nicht angeboten wird. Das wird zugegebenermaßen immer schwieriger, es kann aber auch schon reichen, bekannte  Abläufe oder bestehende  Leistungen anders  zu denken.

Ein Beispiel:

Sie möchten in einem Ladengeschäft einen Bügelservice eröffnen. Zusätzlich werden Sie Ihren Kunden anbieten, an zwei Nachmittagen/Abenden pro Woche die frisch gebügelte Wäsche ordentlich gefaltet und in Folie versehen (Schrank fertig) ins Haus zu liefern. Diesen Service bietet bisher keiner der Wettbewerber.

Fragen wir uns also konkret:

  1. Welchen Nutzen haben meine künftigen Kunden von meiner Leistung?
    Sind meine Kunden bereit, dafür Geld zu bezahlen?

    Als meine Kunden habe ich die Business-Frauen und –Männer in der City unserer mittelgroßen Stadt        ausgemacht. Der Anteil an Single-Haushalten ist dabei sehr groß. Die brauchen viel Gebügeltes, haben aber nur wenig Zeit. In der City gibt es wenige Parkmöglichkeiten und die Kunden schaffen es selten bis zum Ladenschluss.

    Für den Service des Lieferns (und damit verbunden auch der Abholung) sind diese Kunden bereit, zu zahlen.

  2.  Unterscheiden sich meine Leistungen von denen der Mitbewerber?

    Die Mitbewerber arbeiten mit stationären Anliefer- und Abholstationen. Es fehlt die Flexibilität der Belieferung direkt im Haus. Damit lässt sich Geld verdienen.

  3. Ist die Nachfrage besonders groß und das Angebot klein bis gar nicht vorhanden?

    Genau so ist es. Die Nachfrage ist hoch, adäquate Angebote gibt es nicht.

Bevor nun die Planung fortgesetzt wird, sollten wir prüfen, ob die Geschäftsidee für mich gut geeignet ist.

„Passt eine Idee zu mir?

  1.       Was kann ich besonders gut?
  2.       Was davon kann ich besser als andere?
  3.       Wer braucht das, was ich anbiete?
  4.       Wie finde ich diejenigen, die das brauchen?
  5.       Wie kann ich gut leben (mich belohnen) von dem, was ich verkaufe?

Wenn aus den Antworten kein klares geistiges Bild entsteht, macht es keinen Sinn, eine Unternehmung zu beginnen!“

(aus dem Basisseminar 2: Geschäftsidee des Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2010 – Hans-Jürgen Buschmann):

Bis hierher sieht alles gut aus:

  • Die Gründungsidee ist gefunden!
  • Sie erfüllt die Anforderungen an eine Geschäftsidee!
  • Die Geschäftsidee passt zu mir!

Bevor Sie damit beginnen, die Geschäftsidee weiter auszuarbeiten, sollten Sie Ihre Idee jetzt durch eine eigene Umfrage prüfen.

Dazu sprechen Sie Ihre zukünftigen (potenziellen) KundenInnen direkt dort an, wo Sie sie finden, und stellen Sie ihnen ein paar Fragen (nicht mehr als fünf, schließlich wollen Sie niemanden verärgern).

Stellen Sie am Anfang eines Blattes Ihre Idee in höchstens drei kurzen Sätzen vor (das lässt sich dann im Gespräch in weniger als einer halben Minute erklären).

Fragen Sie danach, ob Ihr Gegenüber Ihre Leistung gebrauchen kann (hier kann ein „Ja“, „Nein“, „Vielleicht“ angekreuzt werden).

Fragen Sie danach, ob der Kunde den geplanten Preis bezahlen würde („Ja“, „Nein“, „Vielleicht“).

In einer weiteren Frage sollten Sie herausfinden, ob die Kunden bereits ähnliche Leistungen kaufen.

Wenn Sie etwa 100 potenzielle Kunden befragen, sollte mindestens die Hälfte positiv reagieren. Andernfalls sollten Sie prüfen, was Sie verändern müssten, damit die Ergebnisse sich verbessern.

Wenn die Umfrageergebnisse zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, ist es Zeit, mit der Erstellung des Businessplans zu beginnen.

Dabei strukturieren Sie die Idee, beschreiben sie konkret, klären alle weiteren Fragen zu Leistung, Standort, Markt, Kalkulation, Kunden, Lieferanten, Abläufen, Chancen und Risiken.

von Rainer Trautz 27 Apr., 2019

Oft sind es berufliche Dinge. Oder es hat mit dem Hobby zu tun. Es kann auch etwas sein, das eigentlich außerhalb der bisherigen eigenen Erfahrungen liegt.

Es ist eben eine Idee!

Die Idee ist möglicherweise verrückt, emotional, sachlich, neu, alt, …

Der Grundgedanke: Das muss ich doch vermarkten können, damit muss ich doch etwas anfangen können.

Und damit ist schon der nächste Schritt erfasst:

Aus der Idee könnte eine Geschäftsidee werden. Doch was macht eine Idee zu einer Geschäftsidee? Wie erkenne ich, ob meine Idee ‚trägt‘? Könnte ich von meiner Idee leben, könnte ich sie als Unternehmen nutzen?

Und wenn sich herausstellt, dass meine Geschäftsidee tatsächlich finanziell interessant sein könnte, welche Überlegungen sind dann weiter notwendig?

Doch zuerst einmal: Wie erkenne ich eine Geschäftsidee?

Eine gute Geschäftsidee muss

  1. zukünftigen Kunden einen möglichst hochwertigen Nutzen bieten,
  2. möglichst nur von wenigen oder keinem Mitbewerber geboten werden und
  3. einen möglichst hohen Spannungsbogen zwischen Nachfrage und Angebot haben.

(frei nach Businessplanwettbewerb Berlin-Brandenburg)

Wenn es also so ist, dass meine Idee noch von niemandem genutzt wird oder eher selten ist; wenn meine Idee dann auch noch anderen wirklich einen guten Nutzen bieten kann; und wenn ich eine recht hohe Nachfrage bei einem noch nicht sehr hohen Angebot erkenne; dann sollte ich mich näher mit der Idee beschäftigen.


von Rainer Trautz 14 Apr., 2019
sind Existenzgründer von Anfang an buchführungspflichtig
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